Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
93.010 |
Arbeitslosenversicherung.
Massnahmen |
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Assurance-chômage. Mesures
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Botschaft: 27.01.1993 (BBl I, 677 / FF I, 645)
Ausgangslage
Die sprunghafte Zunahme der Arbeitslosigkeit in den beiden
Jahren 1991 und 1992 (1,9% Ende 1991 bzw. 4,2% Ende 1992) erfordert sowohl leistungs- als
auch beitragsseitig eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Bundesrat
unterbreitet daher dem Parlament eine umfassende Revisionsvorlage, welche insbesondere
auch die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung mittelfristig sicherstellen soll. Der
dringliche Bundesbeschluss sieht vor, die Langzeitarbeitslosigkeit durch eine
Verlängerung der maximalen Schutzdauer abzusichern, die Dauer der Leistungen an Betriebe,
welche Kurzarbeit eingeführt haben, zu erhöhen, den Taggeldansatz nach Familiensituation
der Versicherten abzustufen, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung zu fördern und
administrative Erleichterungen einzuführen.
Verhandlungen
NR |
03/08.03.1993 |
AB 1993, 82, 156 |
SR |
10/11.03.1993 |
AB 1993, 104, 110 |
NR |
16.03.1993 |
AB 1993, 372 |
NR / SR |
18.03.1993 |
Schlussabstimmungen (140:13 / 41:0) |
In den lebhaften Debatten im Nationalrat war der
Linken vor allem die Verbesserung der Situation der Arbeitslosen ein Anliegen, während
die Bürgerlichen sich in erster Linie um die heikle Wirtschaftslage sorgten. So wurde die
Verlängerung der Höchstschutzdauer von 300 auf 400 Tage angenommen. Nach heftigen
Diskussionen ebenfalls genehmigt wurde die Taggeldsenkung für etwa einen Viertel der
Arbeitslosen, d.h. eine Reduktion von 80 auf 70% des versicherten Verdienstes ab dem 250.
Tag für Personen ohne Unterhaltspflicht, die ein Taggeld von mehr als 130 Franken
beziehen. Ebenfalls zugestimmt wurde der Regelung, wonach die Dauer, während der
Betriebe, die sich in Schwierigkeiten befinden, die Arbeitszeiten kürzen können, auf
zwei Jahre verlängert wird. Im weiteren sprach sich der Rat dafür aus, dass Versicherte
in den drei Jahren Arbeitsjahren vor dem AHV-Alter von der Pflicht entbunden werden, einen
Nachweis für die Stellensuche zu erbringen und die Kontrollvorschriften zu befolgen.
Der Ständerat stimmte der Verlängerung der
Höchtschutzdauer ebenfalls zu. Er folgte mit 32 gegen 8 Stimmen dem Bundesrat und stimmte
der für einen Teil der Arbeitslosen geltenden Senkung des Taggeldansatzes auf 70% ab dem
ersten Tag zu, sprach sich aber gegen spätere Reduktionen aus. Der Ständerat stimmte der
Verlängerung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate zu, lehnte aber die Erleichterungen ab,
welche der Nationalrat für Arbeitslose in den drei Jahren vor dem AHV-Alter gewähren
wollte.
Der Nationalrat schloss sich bei der
Differenzbereinigung in der Schlussabstimmung dem Ständerat an. Beide Räte nahmen die
Dringlichkeitsklausel ohne Gegenstimme an und stimmten dem Bundesbeschluss zu.
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