Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.010 Arbeitslosenversicherung. Massnahmen
Assurance-chômage. Mesures

Botschaft: 27.01.1993 (BBl I, 677 / FF I, 645)

Ausgangslage

Die sprunghafte Zunahme der Arbeitslosigkeit in den beiden Jahren 1991 und 1992 (1,9% Ende 1991 bzw. 4,2% Ende 1992) erfordert sowohl leistungs- als auch beitragsseitig eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Bundesrat unterbreitet daher dem Parlament eine umfassende Revisionsvorlage, welche insbesondere auch die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung mittelfristig sicherstellen soll. Der dringliche Bundesbeschluss sieht vor, die Langzeitarbeitslosigkeit durch eine Verlängerung der maximalen Schutzdauer abzusichern, die Dauer der Leistungen an Betriebe, welche Kurzarbeit eingeführt haben, zu erhöhen, den Taggeldansatz nach Familiensituation der Versicherten abzustufen, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung zu fördern und administrative Erleichterungen einzuführen.

Verhandlungen

NR 03/08.03.1993 AB 1993, 82, 156
SR 10/11.03.1993 AB 1993, 104, 110
NR 16.03.1993 AB 1993, 372
NR / SR 18.03.1993 Schlussabstimmungen (140:13 / 41:0)

In den lebhaften Debatten im Nationalrat war der Linken vor allem die Verbesserung der Situation der Arbeitslosen ein Anliegen, während die Bürgerlichen sich in erster Linie um die heikle Wirtschaftslage sorgten. So wurde die Verlängerung der Höchstschutzdauer von 300 auf 400 Tage angenommen. Nach heftigen Diskussionen ebenfalls genehmigt wurde die Taggeldsenkung für etwa einen Viertel der Arbeitslosen, d.h. eine Reduktion von 80 auf 70% des versicherten Verdienstes ab dem 250. Tag für Personen ohne Unterhaltspflicht, die ein Taggeld von mehr als 130 Franken beziehen. Ebenfalls zugestimmt wurde der Regelung, wonach die Dauer, während der Betriebe, die sich in Schwierigkeiten befinden, die Arbeitszeiten kürzen können, auf zwei Jahre verlängert wird. Im weiteren sprach sich der Rat dafür aus, dass Versicherte in den drei Jahren Arbeitsjahren vor dem AHV-Alter von der Pflicht entbunden werden, einen Nachweis für die Stellensuche zu erbringen und die Kontrollvorschriften zu befolgen.

Der Ständerat stimmte der Verlängerung der Höchtschutzdauer ebenfalls zu. Er folgte mit 32 gegen 8 Stimmen dem Bundesrat und stimmte der für einen Teil der Arbeitslosen geltenden Senkung des Taggeldansatzes auf 70% ab dem ersten Tag zu, sprach sich aber gegen spätere Reduktionen aus. Der Ständerat stimmte der Verlängerung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate zu, lehnte aber die Erleichterungen ab, welche der Nationalrat für Arbeitslose in den drei Jahren vor dem AHV-Alter gewähren wollte.

Der Nationalrat schloss sich bei der Differenzbereinigung in der Schlussabstimmung dem Ständerat an. Beide Räte nahmen die Dringlichkeitsklausel ohne Gegenstimme an und stimmten dem Bundesbeschluss zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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